Kostenvoranschlag einer Werkstatt um Unfallschaden am Auto zu reparieren
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Durch einen Unfallschaden am Auto werden meistens hohe Reparaturkosten fällig. Die Kosten für das Reparieren sind dabei natürlich abhängig vom Umfang des Unfallschadens. Deshalb sollte zunächst in einer Kfz-Werkstatt eine Schadensanalyse durchgeführt werden. Dabei werden zunächst sämtliche Schäden protokolliert. Im nächsten Schritt wird dann ausgerechnet, wie teuer die Reparatur wird. Bei größeren Schäden erteilt die Kfz-Werkstatt dem Fahrzeughalter zunächst einen Kostenvoranschlag. Dadurch weiß der Fahrzeughalter bereits, mit welchen Kosten er in etwa rechnen muss. Dann kann er immer noch entscheiden, ob er sein Fahrzeug reparieren lassen möchte, oder ob er es doch lieber an einen Hobbybastler verkaufen will.
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Ist der Unfall selbst verursacht worden, übernimmt eventuell auch die Vollkaskoversicherung, sofern eine abgeschlossen wurde, die Kosten für die Reparatur des Autos. Das geschieht aber auch nur dann, wenn die Reparatur nicht den Fahrzeugwert übersteigt. Wäre die Instandsetzung des defekten Fahrzeugs teurer als der Wert des Autos, würde die Versicherung dem Fahrzeughalter lediglich den Fahrzeugwert erstatten. Das ist insbesondere bei relativ neuen Autos sehr ärgerlich, da Neuwagen in den ersten Jahren einen besonders hohen Wertverlust haben. Wurde dagegen der Unfall von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht, übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Reparieren des Unfallschadens. Aber auch dann werden nur die Kosten bis zur Höhe des Fahrzeugwertes erstattet. Mitunter ist es dann aber auch noch möglich, das Fahrzeug für ein paar Hundert Euro an einen Bastler zu verkaufen, der es eventuell noch als Ersatzteilträger verwenden kann.
In einigen Fällen lassen sich Ausgaben für die Reparatur eines Unfallschadens sparen, wenn nicht nur von einer einzigen Kfz-Werkstatt ein Kostenvoranschlag angefordert wird. Zwischen den verschiedenen Werkstätten gibt es mitunter große Preisunterschiede. Allein schon aus diesem Grund sollten mehrere Kostenvoranschläge eingeholt werden. Das geht aber nur dann, wenn die Vollkaskoversicherung ohne Werkstattbindung abgeschlossen wurde. Wurde im Versicherungsvertrag für die Kaskoversicherung eine Werkstattbindung vereinbart, entscheidet die Versicherung, in welcher Kfz-Werkstatt der Unfallschaden behoben wird. Sonst werden die Reparaturkosten nicht übernommen.
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