Autounfall - Rechte, Ansprüche, Versicherung und Reparatur
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Ein Autounfall ist sowohl für den Verursacher als auch für den Geschädigten immer eine sehr ärgerliche Angelegenheit. Dabei können große Personen- und Sachschäden entstehen. Damit der Unfallverursacher nicht finanziell ruiniert wird, ist jeder Fahrzeughalter dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflicht abzuschließen. Deshalb muss jeder, der einen Verkehrsunfall verursacht, sofort seiner Versicherung den angerichteten Schaden melden. Die Versicherung sorgt dann für eine finanzielle Entschädigung der am Unfall geschädigten Beteiligten. Das ist aber nur dann möglich, wenn die Sachlage eindeutig ist.
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Wer unverschuldet in einen Autounfall gerät, hat natürlich einige Rechte. Er kann seine Ansprüche auf Entschädigung bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen. Dazu gehört unter anderem die Reparatur des beschädigten Autos. Die Reparaturkosten werden aber nur dann von der Versicherung übernommen, wenn sie den Zeitwert des Autos nicht überschreiten. Sind die Reparaturkosten höher, spricht man vom sogenannten wirtschaftlichen Totalschaden. Bei einem Totalschaden wird lediglich der Zeitwert des Autos erstattet. Das kann insbesondere für Fahrzeughalter sehr ärgerlich sein, deren Fahrzeuge noch relativ neu sind. In den ersten drei Jahren ist der Wertverlust eines Autos nämlich besonders hoch. Auf jeden Fall ist es erforderlich, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, der die Reparaturkosten exakt ermittelt. Dabei werden in der Regel Nettopreise, also ohne Mehrwertsteuer, angegeben. Es muss dann aber explizit angegeben sein, dass die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer ermittelt worden sind. Sonst könnte es hinterher zu Missverständnissen kommen. Deshalb ist es besser, wenn der Betrag sowohl ohne Mehrwertsteuer als auch mit Mehrwertsteuer aufgeführt wird. Die Kosten für den Gutachter werden ebenfalls von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Ein Fahrzeug, das an einem Autounfall beteiligt war, gilt danach als Unfallfahrzeug. Das ist auch dann der Fall, wenn kein Totalschaden vorlag und eine Reparatur möglich war. Dadurch entsteht eine gewisse Wertminderung. Diese Wertminderung wird aber nicht berücksichtigt. Die Rechte des Geschädigten sind in diesem Fall sehr stark eingeschränkt. Das Risiko der Wertminderung trägt jeder Autofahrer selbst.
Bei einem unverschuldeten Autounfall hat der Geschädigte aber Ansprüche auf einen Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur. Dabei muss aber beachtet werden, dass der Ersatzwagen nicht größer sein darf als das bisherige Fahrzeug. Handelt es sich um einen größeren Leihwagen, bezahlt die Versicherung des Unfallverursachers in der Regel nicht die Gesamtkosten für den Leihwagen. Deshalb ist es wichtig, sich zuvor darüber zu informieren, welche Fahrzeugmodelle infrage kommen. Er hat natürlich auch Ansprüche auf Schmerzensgeld, sofern es bei dem Unfall zu körperlichen Schäden gekommen ist. Die meisten Geschädigten kennen ihre Rechte nicht besonders gut. Deshalb ist es immer ratsam, einen Anwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche zu beauftragen.
Ein Haftpflichtschaden wird natürlich nur für den Geschädigten gewährt. Derjenige, der den Verkehrsunfall verursacht hat, muss den Schaden an seinem eigenen Auto selbst bezahlen, falls er keinen Vollkaskoschutz hat. Sofern die Kfz-Haftpflicht einen Haftpflichtschaden beglichen hat, wird der Unfallverursacher höher gestuft. Er kommt in eine höhere Schadensfreiheitsklasse. Deshalb kann es bei einem geringen Haftpflichtschaden sinnvoll sein, die Kosten selbst zu übernehmen. Das sollte in jedem einzelnen Fall im Voraus genau überprüft und kalkuliert werden.
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