Kosten um defekte Nebelschlussleuchte an Auto und Anhänger reparieren
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Jedes Auto ist mit einer Nebelschlussleuchte ausgestattet. Diese gibt es in Form herkömmlicher Glühbirnen oder auch als LED-Leuchten. LED-Leuchten haben den Vorteil, dass sie weniger Strom und somit auch weniger Kraftstoff verbrauchen. Außerdem sehen LED-Leuchten sehr viel schöner aus als herkömmliche Glühbirnen. Die Farbe der Leuchte muss aber auf jeden Fall rot sein. Nebelschlussleuchten in anderen Farben sind nicht zulässig.
Eine Nebelschlussleuchte darf nur eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Der Grund dafür ist, dass sie sonst von anderen Verkehrsteilnehmern mit dem Bremslicht verwechselt werden könnte. Sie lässt sich außerdem nur einschalten, wenn auch das Abblendlicht des Autos eingeschaltet ist. Am Armaturenbrett muss eine Kontrollleuchte aufleuchten, sobald die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist. Die Farben der Kontrollleuchten sind je nach Fahrzeugtyp unterschiedlich. Es gibt sowohl grüne als auch rote Kontrollleuchten. Falls nach dem Einschalten die Kontrollleuchte nicht aufleuchtet, liegt mit Sicherheit ein Defekt vor. Dann sollte mit dem Reparieren nicht zu lange gewartet werden. Das Reparieren ist in der Regel schnell erledigt. Meistens ist nur die Birne defekt. Diese lässt sich bei nahezu allen Autos relativ schnell auswechseln. Die Leuchte wird dazu an der Rückseite geöffnet und der Einsatz herausgezogen. Eine neue Glühbirne wird dann wieder eingesetzt und der Einsatz in die Lampe gesteckt. Die Kosten für eine neue Glühbirne betragen nur wenige Euro. Bei defekten LED-Leuchten ist das Reparieren etwas teurer. Diese sind aber auch sehr lange haltbar, sodass kaum Defekte auftreten.
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Auch Pkw-Anhänger, die nach dem Jahre 1991 erstmalig zugelassen wurden, müssen mit einer Nebelschlussleuchte ausgestattet sein. Bei älteren Anhängern ist das Nachrüsten nicht unbedingt erforderlich. Die alten Anhänger genießen einen sogenannten Bestandsschutz. Ist ein alter Anhänger aber länger als ein Jahr abgemeldet gewesen, gilt dieser Bestandsschutz nicht mehr. In diesem Fall ist die erneute Zulassung aus rechtlicher Sicht eine Neuzulassung. Das bedeutet dann, dass unbedingt eine Nebelschlussleuchte nachgerüstet werden muss. Für das nachträgliche Anbringen einer Nebelschlussleuchte an einem Anhänger kann mit Kosten in Höhe von 100 Euro gerechnet werden. Es muss dabei logischerweise ein weiteres Kabel verlegt und ein neuer Stecker montiert werden. Beim Einschalten der Leuchte am Auto muss die des Anhängers ebenfalls mit eingeschaltet werden.
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