Kosten um den Unterboden am Auto zu entrosten, zu konservieren oder zu versiegeln
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Der Unterboden eines Autos ist im besonderen Maße Schmutz und Feuchtigkeit ausgesetzt. Dadurch entstehen sehr leicht Roststellen, die sogar zur Bildung von Löchern führen können. Um dies zu vermeiden, ist eine rechtzeitige Versiegelung erforderlich. Dadurch wird das Metall gut geschützt. Die Versiegelung muss aber trotzdem regelmäßig überprüft werden, damit ein ausreichender Schutz erhalten bleibt.
Vor dem Konservieren sind zunächst eine gründliche Wäsche und das Entrosten erforderlich. Verbleiben bereits vorhandene Roststellen unter der Versiegelung, würden diese sich weiter durch das Metall fressen. Das bedeutet, dass der Unterboden trotz des Konservierens kaputt gehen kann. Aus diesem Grund ist eine ausreichende Vorbereitung vor dem eigentlichen Konservieren unbedingt nötig. Das Entrosten muss dabei sehr sorgfältig erfolgen. Vor allem darf dabei nichts kaputt gemacht werden. Danach beginnt die Versiegelung sämtlicher Fugen und Spalten. Nach dem die Versiegelung getrocknet ist, wird eine Grundierung gespritzt. Erst danach wird die eigentliche Schutzschicht aufgetragen. Sobald der Schutzanstrich getrocknet ist, können weder Feuchtigkeit noch Schmutz Schaden anrichten. Die Kosten, die für ein professionelles Konservieren anfallen, belaufen sich auf etwa 200 bis 300 Euro. Ist aber ein umfangreiches Entrosten erforderlich, können die Kosten deutlich höher liegen. Das ist aber immer noch deutlich günstiger, als einen kaputten Unterboden zu reparieren. Befinden sich schon Löcher darin, müssen diese geschweißt werden. Dazu muss aber zunächst die komplette Innenausstattung, wie Teppiche und Sitze ausgebaut werden. Diese würden durch die Schweißarbeiten sofort Feuer fangen.
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Insbesondere bei Tuning-Fans sind Unterbodenbeleuchtungen sehr beliebt. Diese werden zu geringen Kosten in vielen Geschäften und auch im Internet angeboten. Der Einbau der Beleuchtung ist sehr leicht, sodass er von nahezu jedem Fahrzeughalter selbst durchgeführt werden kann. Das Problem dabei ist allerdings, dass eine solche Beleuchtung nicht zulässig ist. Selbst dann, wenn die Beleuchtung nur bei einem stehenden Fahrzeug eingeschaltet werden kann, ist der Einbau unzulässig. Wer sich trotzdem eine Beleuchtung für den Unterboden einbaut, riskiert bei einer Polizeikontrolle nicht nur ein Bußgeld. Zusätzlich gibt es noch drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und die allgemeine Betriebserlaubnis des Autos kann ungültig werden. Das ist besonders bitter, weil das Fahrzeug dann nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden kann. Es wird dann meistens abgeschleppt. In einer Werkstatt wird dann die unzulässige Beleuchtung wieder demontiert. Nach der Abnahme durch den TÜV kann der Fahrzeughalter das Fahrzeug dann wieder abholen. Für das Abschleppen, die Demontage der Beleuchtung und der TÜV-Abnahme fallen Kosten an, die nicht unerheblich sind.
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