Kosten für die Hauptuntersuchung (TÜV) und Abgasuntersuchung am Auto
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Jedes zulassungspflichtige Kfz muss in regelmäßigen Abständen zur Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung. Während diese beiden Untersuchungen vor einigen Jahren noch separat voneinander durchgeführt worden sind, werden sie in der heutigen Zeit gemeinsam gemacht.
Neuwagen müssen zum ersten Mal nach 3 Jahren zur Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung. Bei dieser erstmaligen Untersuchung treten in der Regel noch keine Mängel auf. Deshalb sind auch meistens keine Reparaturen erforderlich. Nachdem der Neuwagen nach 36 Monaten erstmals vom TÜV überprüft wurde, muss er danach alle 24 Monate erneut untersucht werden. Diese Regelung gilt auch für alle gebrauchten Pkw. Wie oft ein Auto zur Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung muss, hängt aber auch von der Nutzung ab. Wird der Pkw von einer Autovermietung zugelassen, muss das Fahrzeug sogar alle 12 Monate zum TÜV. Für Pkw-Anhänger gelten die gleichen Zyklen wie für Autos. Für Neuwagen, die aus einem Land importiert werden, das nicht zur EU gehört, kann mitunter bereits eine Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung erforderlich sein, bevor der Pkw überhaupt eine Zulassung bekommt. Jeder Autofahrer, der den vorgeschriebenen Termin beim TÜV oder einer anderen Institution, die zur Abnahme des Fahrzeugs berechtigt ist, versäumt, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Bei einem Unfall kann der Fahrzeughalter in dem Fall sogar den Versicherungsschutz verlieren.
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Es gibt zwar gesetzliche Vorschriften darüber, wann und wie oft ein Pkw zur Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung muss, aber der Fahrzeughalter kann natürlich selbst entscheiden, wann er seinen Pkw untersuchen lässt. Er darf nur nicht die Zeit überschreiten. Das bedeutet, er kann die Untersuchung dann durchführen lassen, wann es ihm am besten passt. Wird bei der Abnahme ein Mangel am Pkw festgestellt, ist eine Reparatur erforderlich. Für eine Reparatur bekommt der Fahrzeughalter in der Regel eine Frist von 6 Wochen. Danach muss er das Fahrzeug erneut vorstellen und überprüfen lassen. Für eine Nachuntersuchung fallen Kosten in Höhe von 10 bis 15 Euro an. Wie oft eine Nachbesserung oder Reparatur durchgeführt werden kann, entscheiden die Sachverständigen vom TÜV. Wenn seitens des Fahrzeughalters kein Interesse an einer Instandsetzung des Fahrzeugs besteht, kann es auch aus dem Verkehr gezogen werden.
Von vielen Autofahrern wird die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung als überflüssige Schikane empfunden. Das ist aber keineswegs der Fall. Durch die regelmäßigen Untersuchungen sind die Kfz sehr viel sicherer und sauberer geworden.
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